Wer nicht kämpft, hat schon verloren (Teil 2)

Beitragsbild: Verbandslogo Eule

Ein Rückblick auf vier Jahrzehnte Verbandsarbeit von Wiltraud Beckenbach

Wer unserem Verband vorwirft rückwärtsgewandt zu sein, hat sich nicht mit unseren Zielen auseinandergesetzt. Ich kann nur sagen: Wir waren unserer Zeit immer voraus! Wo es nach wie vor hapert, drückte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Kirchhoff bei einer Tagung 2001 im Heinrich-Pesch-Haus in Ludwigshafen so aus: „Die faktische Gleichstellung der Frau in der Erwerbsarbeit haben wir. Jetzt müssen wir die Gleichstellung der Mütter erreichen.“

Nicht wir, sondern die politisch Verantwortlichen haben bei ihren Gleichmachungsbemühungen erziehende Mütter und Väter vergessen. Sie verwehren ihnen die erforderliche Wahlfreiheit bei der Kindererziehung, indem sie über Elterngeld und einseitige Krippenförderung die Weichen in die Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile stellen.

Als Anfang der 1990 Jahre der Einigungsvertrag ausgearbeitet wurde, war unser Verband mit Vorschlägen zur Neubewertung von Arbeit an die Kommission herangetreten, passend zu Art. 12 GG (freie Berufswahl) und zu Art. 6 (Ehe und Familie), hier vor allem zu Abs. 4 („Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“). Wie wir heute sehen, leider ohne Erfolg.

Erfolgreich waren wir jedoch mit unserem Bemühen um mehr Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Rente. Die langjährigen Mitglieder unter uns erinnern sich noch an die Musterklagen und Unterschriftenaktionen. Die heutige Regelung ist ein immer noch ungerechter Fortschritt bei den Geburten vor 1992. Immerhin erhöhte sich 2000 ein Entgeltpunkt von 75 auf 100 % des Beitragsdurchschnitts. Noch 1961 befand das Bundesverfassungsgericht, Kindererziehung sei rentenrechtlich gesehen „selbstverschuldete Nichtleistung“.

Wir protestierten erfolgreich gegen die Formulierung des „Blümministeriums“ Rente sei Lohn für Lebensleistung und hielten entgegen, dann würden wohl alle Mütter nicht arbeiten. Das Ministerium reagierte. Es hieß danach, Rente sei Lohn für lebenslange Beitragsleistung. Dass Kinder der grundlegende Beitrag zu jeder umlagefinanzierten Kasse sind, erschloss sich den Verantwortlichen nicht.

1986 haben wir beim Müttermanifest mitgearbeitet. Hier war unser verstorbenes Mitglied Anne Happersberger-Lüllwitz sehr aktiv. Das Manifest forderte eine Grundsicherung ohne Anbindung an eine Erwerbstätigkeit sowie die ideelle Aufwertung der Haus- und Erziehungsarbeit. Es forderte ein neues Emanzipationsbild ein: „Es ist an der Zeit für eine neue Frauenbewegung, eine Bewegung, die die Wirklichkeit, die Wünsche und Hoffnungen von Müttern mit Kindern ebenso konsequent und nachdrücklich vertritt wie die Interessen kinderloser Frauen“. Die Frauen wollten sich nicht mehr vom „Schneckentempo“ der Männer hinsichtlich deren Teilhabe an der Familienarbeit abhängig machen. Sie setzten auf die „öffentliche Wohnstube“, das Mütterzentrum.

Das Anliegen ist bekanntlich den GegnerInnen zum Opfer gefallen. Bei der Volkszählung von 1987 sollten sich Mütter als nicht arbeitende Bevölkerungsgruppe und Unterhaltsempfängerinnen einreihen. Aufgefallen ist diese Unstimmigkeit nicht bei den Müttern, sondern bei den Nonnen, die ja auch kein Geld für ihre Arbeit bekommen. Ich habe seinerzeit die Zählung trotz drohenden Bußgelds verweigert.

Eine Anfrage unserer damaligen Vorsitzenden Ingrid Gripp nach Fördergeldern für unseren Verband wurde mit der Begründung abgewiesen, wir wären dann nicht mehr selbstbestimmt in unserer Arbeit. Unsere Erkenntnis daraus: alle finanziell geförderten Organisationen sind nicht selbstbestimmt.

1996 konnte ich beim Neujahrsempfang den damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog in einem kurzen Gespräch auf das ungerechte Eheliche Güterrecht hinweisen. Vor allem seine Frau hörte sehr interessiert zu. Hier hat sich vor allem Gesa Ebert in die Rechtslage hineingekniet. Wer erínnert sich nicht an den Fh-Beitrag mit der Überschrift eines Satzes von Max Frisch: „Möchten Sie Ihre Frau sein?“. Bei einer Tagung zum Eherecht mündete er dann in die weitere Frage: „Wenn nein, warum nicht?“

In Rheinland-Pfalz konnte ich für unseren Landkreis erreichen, dass die Standesämter unser Eherechtsfaltblatt auslegten. Bei der Durchsicht unserer Rundschau bzw. Fh fand ich 1996 eine interessante Meldung: Damals wollte sich der Bundestag um 100 Sitze verkleinern. Leider wurde da nichts draus, im Gegenteil, heute finanzieren wir 709 Abgeordnete, die sich bestimmt nicht selbst abschaffen werden. Dagegen ging die Streichung des Betreuungsgeldes geradezu in Lichtgeschwindigkeit vonstatten.

Schon lange haben wir nachgewiesen, dass das Ehegattensplitting, dessen Abschaffung immer wieder lautstark gefordert wird, keine Goldgrube für den nicht erwerbstätigen Elternteil ist. Es verwundert dann schon, wenn Klagen von gleichgeschlechtlichen Paaren erreichen, dass diese rückwirkend ab 2001 Zusammenveranlagung erhalten, während mit gleicher Vehemenz seit Jahren die Abschaffung des Splittings als unnötige Bereicherung der „Hausfrauenehe“ gefordert wird.

Zitat aus dem Leserbrief von Hermann Schulze an „Finanzexpertin Sick“ in der Zeitschrift Brigitte, die sich vehement gegen das Splitting mit den vorgenannten Argumenten aussprach: „Ich bin auch so ein Betonkopf. Aber warum können Sie es nicht verknusen, wenn mündige Eheleute sich auf eine Arbeitsteilung einigen. Wenn einer die Kohle anschafft – das kann auch der weibliche Partner sein – und der andere sich um die häusliche Organisation kümmert, dann geht das Aussenstehende so wie Sie und mich einen feuchten Kehricht an. Aber die steuerliche Komponente des “nicht Erwerbstätigen” ist vom Gesetzgeber berücksichtigt und das ist auch richtig so. ….Ich finde sogar, daß das Splitting für Ehepaare mit zwei Einkommen, eher auszusetzen wäre als bei den Familien, in denen einer Bares und der andere den Familienservice einbringt. – Vielleicht sehen Sie jetzt in mir ein ‚Denk’ mal.”

Wir haben Finanzierungsmodelle für die Bezahlung der Familienarbeit entwickelt und vorgestellt. Dann ist es schon bezeichnend, dass eine Anhörung im Bundestag zu diesem Thema ohne uns stattfand. Welche Angst haben wir verbreitet, dass man sich nicht mit uns auseinandersetzen wollte? Ein wohlmeinender Mensch gab uns einen Tag vorher noch einen Tipp: Gesa hat auf die Schnelle eine Stellungnahme ausgearbeitet, die dann ausgelegt wurde.

Heute wird hemmungslos über ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert, Pflegegeld bezahlt, Haushaltshilfen steuerlich abgesetzt, aber die Familienarbeit für die eigenen Kinder darf nicht bezahlt werden. Ein Wahlrecht ab Geburt einzuräumen, hat sich die Politik bislang auch nicht getraut.

Eine gesetzliche Unfallversicherung bei „Haushaltsführungsschäden“ haben wir noch immer nicht, obwohl sonst alle möglichen Bevölkerungsgruppen wie Haushaltshilfen, Schüler, Studenten gesetzlich unfallversichert sind: Im Haushalt geschähen zu viele Unfälle! Dabei werden sämtliche häuslichen Unfälle gezählt, auch wenn ein Mann beim Wechseln der Glühbirne von der Leiter fällt. Seinerzeit führten wir – Ute Alt, ehemalige Vorsitzende, war hier federführend – viele Gespräche mit den Versicherungen. Es kam nur zu unwesentlichen Verbesserungen.

Unsere Forderung nach Einbeziehung der Haus- und Familienarbeit ins Bruttoinlandsprodukt blieb erfolglos. Es wurden zwar die Gesamtstunden der geleisteten Arbeit festgestellt und bewertet, aber sie werden nur extern als Satelitensystem geführt.

2006 bekamen wir ein neues Unterhaltsrecht, das Erziehenden noch mehr Druck macht, die Zeit nicht mit Kindererziehung zu verplempern.

Unserem Ansinnen, ein gegenseitiges Auskunftsrecht über das laufende Einkommen innerhalb einer Ehe einzuräumen, wurde nicht entsprochen. Das regelt sich erst bei Trennung und Scheidung.

Der Begriff „Erziehungsurlaub“ wurde nach 10 Jahren unseres Protests in „Elternzeit“ umbenannt. Generell ist der Umgang mit der Erziehungsarbeit in unserer Sprache immer noch ein unerledigtes Thema. Wir kennen alle die sprachliche Nichtachtung dieser Arbeit. Hier sind Thea und Gesa immer wieder eifrige Verfechterinnen eines Umdenkens. Zumindest wurde auf unser Betreiben hin das Wort „Herdprämie“ zum Unwort des Jahres 2007 erklärt.

Nachdem die Klage gegen das unsoziale, tatsächlich elternfeindliche Elterngeldgesetz unter Federführung von Hans Resch alle juristischen Instanzen in Deutschland durchlaufen hatte, wurde sie 2015 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Mit für uns fadenscheinigster Begründung. Eine Reform war politisch nicht gewollt.

Das jüngste Thema ist: „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Wenn wir nun 100 Jahre Frauenwahlrecht feiern, so ist das zwar eine gute Sache. Es wäre allerdings besser, dass auch Mütter (Väter sind hier mitgemeint) frei wählen könnten, wie sie ihre Kinder ohne finanzielle Nachteile selbst erziehen könnten, wenn sie es für richtig halten.