Leistungsgerechte Alterssicherung – Schlüssel zu nachhaltiger Bevölkerungsentwicklung (Fh 2018/4)

Beitragsbild: Bevölkerungswachstum

von Johannes Resch

Die Welt steht vor zwei entgegengesetzten Problemen: Einerseits  gibt es immer noch – besonders in Afrika und anderen Entwicklungsländern – einen erheblichen Geburtenüberschuss, der nicht  nur  die  wirtschaftliche  Leistungsfähigkeit  dieser  Länder  sondern  den  ganzen  Globus  ökologisch  überfordert. Andererseits  gibt es in vielen entwickelten Ländern, nicht zuletzt in Deutschland,  seit  Jahrzehnten  einen  dramatischen  Geburtenrückgang,  der die Funktionsfähigkeit, ja den Fortbestand der bestehenden  Sozialsysteme, die eine leistungsfähige nachfolgende Generation  voraussetzen,  immer  mehr  in  Frage  stellt.  So  werden  die  sozial  entwickelten  Länder  zunehmend  finanziell  überfordert, so dass sie auch über  weniger  Mittel  verfügen,  um  den  weniger  entwickelten  Ländern strukturell zu helfen.

Nun  wäre  rein  zahlenmäßig  durch  Wanderungsbewegungen  ein  teilweiser  Ausgleich  denkbar.  Das  trüge  aber  nicht  zur  Lösung  der  Probleme  bei,  sondern  würde  sie  eher  weiter  verschärfen:  In  den  Entwicklungsländern  wandern  dann  die  Aktivsten  ab  und  lassen  die  Hilfsbedürftigeren  zurück.  In  den  Zielländern  entstehen  z.T.  unlösbare  Integrationsprobleme,  die  deren  Sozialstaat  zusätzlich belasten.

Es ist erstaunlich, dass die Politik  auf  beiden  Seiten  nur  an  den  Symptomen  herumkuriert.  Überlegungen zu den Ursachen dieser Fehlentwicklungen werden kaum  angestellt. So fehlen dann auch sinnvolle Lösungsstrategien, sowohl  hier wie dort.

Fehlentwicklung in „entwickelten Ländern“

In  entwickelten  Ländern,  und  namentlich  wieder  in  Deutschland,  wurde oft vorgerechnet und gezeigt, dass unser Sozialrecht zu gewaltigen Nachteilen für Eltern geführt hat. Die mit Kindern verbundenen  Aufwendungen waren zu allen Zeiten eine gewaltige Investition. Vor  den sozialrechtlichen Eingriffen des Staates kamen sie ganz überwiegend den Eltern zugute, die sich bei Krankheit und im Alter auf ihre  erwachsenen Kinder stützen konnten. Wer keine Kinder hatte – aus  welchen Gründen auch immer – konnte zunächst viel Geld sparen  und es dann ebenfalls  für die eigene soziale  Absicherung  verwenden. Der erforderliche  finanzielle  Aufwand  für  die  Alterssicherung  hatte  in  beiden  Fällen eine vergleichbare Größenordnung.

Beide  Formen  der  sozialen  Sicherung,  sei  es  über  Kinder  oder  über  Kapital,  waren  aber  mit  individuellen Risiken verbunden. Kinder konnten  früh  sterben  und  angespartes  Vermögen  konnte  auf  verschiedenem Weg  verloren  gehen.  Es  war  daher  sinnvoll,  diese  jeweiligen  Risiken  durch  Versicherungen  abzufedern. Leider geschah das aber, wieder besonders in Deutschland, auf sehr fehlerhafte Weise. Zwar gab es anfangs den Vorschlag  (Wilfrid Schreiber), das ursprüngliche leistungsgerechte Modell des  familiären  Generationenvertrages  auf  die  gesamte  Gesellschaft  zu  übertragen. Herausgekommen ist dann aber ein extrem unfaires System (besonders durch die Rentenreform 1957): Während die Kosten  für Kinder ganz überwiegend bei den Eltern verblieben, wurde die  Altersversorgung  als  wichtigster  wirtschaftlicher  „Kindernutzen“  an Erwerbsarbeit gebunden, so dass Eltern heute von ihren eigenen  Kindern – wirtschaftlich gesehen – weit weniger profitieren als ihre  kinderlosen Arbeitskollegen.

Diese Enteignung der Eltern war nicht nur ausgesprochen ungerecht.  Sie hat auch alle familienbezogenen Wertvorstellungen im Verlaufe  von zwei Generationen gründlich verändert. Das hat sicher wesentlich  zum  Geburtenrückgang  beigetragen,  der  durch  die  Erfindung  der „Pille“ noch begünstigt wurde. Damit wurden aber nicht nur die  Grundlagen der Familie zerstört. Das derart falsch konzipierte Sozialsystem zerstörte auch seine eigenen Grundlagen. Die Folgen zeigen sich seit Jahrzehnten als schleichend zunehmende Kinder- und  Elternarmut (gemessen am gesellschaftlichen Durchschnitt) und in  Form einer sich abzeichnenden künftigen Altersarmut. – Das einzig  wirklich aussichtsreiche Lösungskonzept liegt in einem fairen Sozialsystem,  das  einerseits Alter  und  Krankheit  sozial  absichert,  aber  andererseits die elterliche Erziehungsarbeit nicht rücksichtslos ausbeutet und erschwert, wie unser gegenwärtiges System. Von einem  solchen  nachhaltigen  Konzept  waren  und  sind  aber  die  Pläne  und  Maßnahmen aller Bundesregierungen der letzten 60 Jahre weit entfernt.

Die  Zielvorstellung  der  aktuellen  Politik  ist  es,  die  Eltern  bei  der  Betreuung  der  Kinder  zu  „entlasten“  durch  ganztägige,  staatlich  organisierte und hoch subventionierte Betreuungsangebote in Krippen, Kindergärten und Schulen, so dass beide Eltern möglichst voll  erwerbstätig  sein  können.  Die  Eltern  werden  zwar  (noch)  nicht  gesetzlich  gezwungen,  dieses  Angebot  anzunehmen.  Sie  werden  aber durch wirtschaftlichen Druck immer mehr dazu genötigt, weil  ihnen aufgrund der beschriebenen Enteignung durch unser Sozialrecht immer weniger Wahlfreiheit bleibt. So wird das im Grundgesetz festgeschriebene primäre Erziehungsrecht der Eltern auf kaltem  Weg ausgehöhlt und die Familie inhaltlich entleert. Nach dem Kindeswohl, über das nach Art. 6 Abs. 2 die Eltern entscheiden sollen,  wird seitens der Politik gar nicht mehr gefragt, bzw. es wird passend  uminterpretiert. Selbst die mannigfaltigen Warnungen von Fachleuten, die sich mit der Kindesentwicklung beschäftigen, bleiben unbeachtet. Mit einem Wort: Eltern haben eine „Wahlfreiheit“ nach dem  Motto „Friss oder stirb“, also keine.

Eine Lösung, die soziale Sicherheit, Schutz der Familie, Elternrecht  und Kindeswohl verbindet, ist nur dadurch möglich, dass die finanzielle Entlastung der Eltern nicht an eine staatlich verordnete Erziehungs- und Betreuungsform gebunden wird. Wahlfreiheit der Eltern  ist nur erreichbar, wenn den Eltern die freie Entscheidung bleibt, die  für Kindererziehung verfügbaren Finanzmittel alternativ zur Eigenbetreuung oder zur Fremdbetreuung ihrer Wahl einzusetzen.

Situation in „Entwicklungsländern“

Nun fällt auf, dass die „Pille“ in den Entwicklungsländern keine vergleichbare Wirkung entfaltet wie in den entwickelten Ländern. Der  Grund wird vor allem darin gesehen, dass dort nach wie vor möglichst viele Kinder gewünscht werden, weil nur sie am ehesten eine  Absicherung für Krankheit und Alter bedeuten. Es gibt ja dort keine  Versicherungen für das Alters- und Krankheitsrisiko.

Bei dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, ob der Aufbau eines  sachgerechten Versicherungssystems nicht auch „die“ Lösung für die  Entwicklungsländer ist: Ein System, das einerseits soziale Sicherheit  im Alter unabhängig von eigenen Kindern bietet, aber andererseits  Eltern nicht ausbeutet. Das Argument, Entwicklungsländer verfügten  nicht über die Mittel, die eine gesetzliche Alterssicherung benötige,  kann nicht gelten. Einerseits sind die erforderlichen finanziellen Mittel wegen der nicht bestehenden Überalterung bei Weitem nicht so  groß wie in entwickelten Ländern. Zum andern werden die dortigen  Alten ja auch heute versorgt – in der Regel durch die eigenen Kinder.  Werden die Erwerbstätigen verpflichtet, sich an den laufenden Kosten eines geschaffenen Rentensystems zu beteiligen, werden sie von  der  Verpflichtung  gegenüber  ihren  eigenen  Eltern  entlastet. Allerdings müssen Eltern, die wegen ihrer Kinder weniger erwerbstätig  waren,  von  vornherein  angemessen  ins  Rentensystem  einbezogen  werden. Unser bestehendes System darf also keinesfalls in Gänze als  Vorbild dienen, weil es aufgrund der Ausbeutung der Eltern schon  den Keim seiner Zerstörung in sich trägt.

Damit zeichnet sich ein ganz neuer Weg für eine Entwicklungshilfe  ab,  die  voraussichtlich  weit  wirksamer  wäre  als  alles  was  bisher  geschah. Ein wichtiges Ziel muss es sein, das Bevölkerungswachstum  in  Entwicklungsländern  auf  humane Weise  zu  begrenzen,  um  Stabilität  zu  ermöglichen  und  auch  die  Umweltbelastung  im  globalen  Maßstab  einzudämmen.  Bisherige  Maßnahmen  zu  diesem  Zweck,  wie  etwa  die  Förderung  von  Abtreibungen,  sind  mit  der  Menschenwürde  nicht  vereinbar.  Die  Entwicklung  in  Europa  hat  gezeigt,  dass  die  Motivation  zu  einer  großen  Kinderzahl  gesenkt  wird,  wenn  eigene  Kinder  zur  persönlichen  sozialen Absicherung  nicht mehr erforderlich sind. Freilich dürfte das nicht so weit gehen,  dass der Kinderwunsch überhaupt erstickt wird. Dann würden auch  in Afrika – ebenso wie bei uns – die Grundlagen des sozialen Sicherungssystems wieder zerstört.

Eine solche Entwicklungshilfe würde bedeuten, eine Alterssicherung  für alle Erwerbstätigen zu organisieren, die von den Beiträgen aller  aktuell Erwerbstätigen gespeist wird, aber auch zuvor nicht erwerbstätige  Eltern  einbezieht.  Die  Kosten  für  diese  Entwicklungshilfe  wären vergleichsweise gering, weil die Hilfe auf Beratung, Entwicklung einer Versicherungsbürokratie und dazu gehöriger Schiedsstellen für Streitfälle begrenzt werden könnte. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um einen einigermaßen stabilen Staat handelt, wo  Reformbemühungen  nicht  durch  eine  korrupte  Verwaltung  unterlaufen werden. Eine wichtige Voraussetzung ist weiterhin, dass ein  solches System streng auf die Einwohner eines Staates zu beschränken wäre, da andernfalls jede Reformbemühung durch Zustrom von  älteren Menschen aus den Nachbarländern zunichte gemacht würde.  Bei Erfolg eines solchen Systems in einem Land wäre eine Vorbildwirkung für andere Länder mit ähnlichen Ausgangsbedingungen zu  erwarten, ganz ähnlich wie das in Europa vor etwa 100 Jahren auch  der Fall war.

Deutschland  wäre  hervorragend  als  Partner  für  eine  solche  Entwicklungshilfe geeignet. Es verfügt über eine große Erfahrung mit  öffentlichen  Versicherungssystemen  einschließlich  der  gemachten  Fehler, die bei der Beratung zu vermeiden wären. So wäre eine wirksame  Entwicklungshilfe  trotz  vergleichsweise  geringem  Aufwand  möglich.  Es  geht  hier  nicht  um  Investitionen  zum  Aufbau  neuer  Industrien oder einer kostspieligen Infrastruktur mit entsprechenden  finanziellen Risiken, sondern um den Aufbau sozialer Stabilität mit  Begrenzung des Geburtenüberschusses bei gleichzeitiger Minderung  individueller  Risiken. Aufgrund  der  dann  immer  noch  vergleichsweise  jungen  Bevölkerung,  aber  eben  ohne  lähmenden  Geburtenüberschuss, würde eine gesunde wirtschaftliche Dynamik begünstigt  werden.

Diese Hilfe zur Entwicklung einer tragfähigen Sozialstruktur wäre  von einer fairen Handelspolitik zu begleiten. Sie schließt auch eine  zeitgleich erfolgende wirtschaftspolitische Strukturpolitik nicht aus.  Letztere wird aber nur erfolgreich sein können, wenn es gelingt, den  Geburtenüberschuss zu begrenzen.  Eine  sachgerechte  und  faire Alterssicherung  ist  der  Königsweg  in  die Zukunft sowohl für entwickelte Länder als auch für die Entwicklungsländer.