Wahlprüfsteine für die Landtagswahl am 26. März 2017 im Saarland

Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat Wahlprüfsteine mit gezielten Fragen zur Familienpolitik an die Landesverbände von 8 Parteien, die am 26. März 2017 für die Wahl zum Landtag des Saarlandes antreten, versandt. Die eingegangenen Antworten werden hier veröffentlicht. Uns ging es dabei um gezielte Informationen zu speziellen Fragen. Wer die Wahlprogramme einer Partei kennenlernen will, kann sie auf den Internetseiten der Parteien nachlesen. Uns ging es um Informationen, die oft nicht unbedingt im Parteiprogramm stehen.

Es antworteten CDU, SPD, Linke, Piraten, Grüne, Familie und AfD.
Keine Antwort kam von der FDP.

Wahlprüfsteine für die Wahl zum Landtag des Saarlandes 2017
übersandt von Bündnis „Rettet die Familie“

Das Bündnis „Rettet die Familie“ ist eine bundesweite lockere Verbindung von familienpolitisch aktiven Gruppierungen mit z.T. voneinander abweichenden Vorstellungen und Schwerpunkten. Ein gemeinsames Ziel ist aber der Abbau der bestehenden gesellschaftlichen Diskriminierung von Eltern und die Gleichberechtigung zwischen verschiedenen Elterngruppen (Näheres unter www.rettet-die-familie.de).

1. Betreuungsgeld

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die Benachteiligung selbst betreuender Eltern, die sich bisher aufgrund der einseitigen Subventionierung der Fremdbetreuung (Kinderkrippen und Tagesmütter) ergibt, zu vermindern bzw. ganz abzubauen.

Unsere Fragen:

1. Wie steht Ihre Partei zur ungleichen Bewertung von Erwerbsarbeit und elterlicher Erziehungsarbeit?

  • Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass im Saarland ein Landesbetreuungsgeld für Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, eingeführt wird?
    Wenn ja, welche Höhe des Betreuungsgeldes strebt Ihre Partei an?

CDU:
Ein Landesbetreuungsgeld ist eine freiwillige Leistung und wird derzeit in drei von sechzehn deutschen Bundesländern gewährt. Das Saarland ist als sogenanntes „Haushaltsnotlagenland“ an strikte Vorgaben des Stabilitätsrates gebunden um die existenziell notwendigen Hilfen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich zu erhalten. Freiwillige Leistungen über dem Standard der übrigen Bundesländer sind dadurch ausgeschlossen. Insofern gibt es derzeit keine Überlegungen zur Einführung eines Landesbetreuungsgeldes.

SPD:
Nein.

Linke:
Wir wollen, dass Eltern frei entscheiden können, ob sie ihr Kind tagsüber in eine Kita geben oder zuhause betreuen. Wenn aber beide Eltern Vollzeit arbeiten müssen, weil das Geld sonst nicht reicht, hilft das Betreuungsgeld bei dem Wunsch, die Kinder zu Hause zu betreuen, nicht weiter. Eine echte Wahlfreiheit ist durch das Betreuungsgeld nicht herstellbar. Dafür sind höhere Löhne notwendig. Bis dahin gilt es, Familien dadurch zu unterstützen, dass flächendeckend eine gute Betreuung der Kinder gewährleistet ist. Wir plädieren deshalb dafür, die durch das Betreuungsgeld frei werdenden Mittel in den Ausbau der Kita-Betreuung zu investieren.

Piraten:
Unser Ansatz ist das BGE, das „bedingungslose Grundeinkommen“, bei dem auch Kinder einbezogen werden müssen. Das würde das Betreuungsgeld überflüssig machen. Bis dahin kann darüber nachgedacht werden, allerdings ist das nicht unser favorisiertes Modell.

Grüne:
Uns Grünen liegt seit jeher die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders am Herzen.
Wir wollen, dass alle Eltern, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, die Möglichkeit haben, ihr Kind in einer Krippe bzw. Kita oder bei einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Ein qualitativ hochwertiges Angebot an Kindertagesbetreuung kann die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder erheblich verbessern sowie den Eltern dabei helfen, im Berufsleben den Anschluss nicht zu verlieren. Es darf nicht sein, dass Eltern aufgrund finanzieller Schwierigkeiten darauf angewiesen sein müssen, ihre Kinder unter drei Jahren selbst zu betreuen, weil sie sich keinen Krippenplatz leisten können.
Bei der Implementierung eines Betreuungsgeldes auf Landesebene müsste darauf geachtet werden, dass nicht – ohne es zu wollen – falsche Anreize geschaffen werden. Bevor das Bundesbetreuungsgeld durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt wurde, haben es hauptsächlich sozial und finanziell benachteiligte Familien sowie Familien mit Migrationshintergrund in Anspruch genommen. Zu diesen Ergebnissen kam eine Studie des Deutschen Jugendinstituts. Dies barg unter anderem die Gefahr, dass gerade die Kinder, die vermehrt auf dem Umgang mit anderen Kindern angewiesen waren, z.B. um die Sprache zu erlernen, dies verwehrt blieb, weil sie zu Hause von ihren Eltern betreut wurden. Im Übrigen wurden die Anträge zum großen Teil von Müttern gestellt, was zeigt, dass es sich negativ auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen auswirkte.
Wir sind der Ansicht, dass schon ein Schritt vorher angesetzt werden und jedem Kind der Zugang zu frühkindlicher Betreuung in Krippen und Kitas ermöglicht werden muss sowie beiden Elternteilen die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihren Beruf weiter auszuüben. Dafür muss die Familienpolitik den nötigen Rahmen schaffen.

Familie:
„Saarland – Familienland“ so steht es am Sozialministerium. Schön wäre es. Das Betreuungsgeld wurde im Saarland gut angenommen, ehe die handwerklich schlechte Ausfertigung der Bundesregierung es ermöglichte bundesweit richterlich zu Fall gebracht zu werden. Deutschlandweit waren rund 570.000, im Saarland rund 4.600 Leistungsbezieher in der Spitze vorhanden (ohne den richterlichen Stopp wären die Zahlen der Leistungsbezieher noch höher geworden). Dies zeigt: Familienförderung kann nicht nur einseitig institutionell verstanden werden.
Die Familien-Partei warnt davor, dass die „normale“ Familie auch als Gegenentwurf zur Konsumgesellschaft zunehmend zur Privatsache – speziell für Wohlhabende – degradiert wird.
Hochgelobt und wertgeschätzt wird das Berufsbild des Erziehers. Wenn aber Eltern diesen Dienst am Kind übernehmen wollen und harte Arbeit verrichten, so ist diese Dienstleistung am Kind plötzlich keine wertzuschätzende Dienstleistung mehr. Die Gesellschaft muss hier dringend nach- und auch umdenken!
Die Familien-Partei sieht als richtigen Weg, die Einführung eines sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehaltes. Auf dem Weg dahin, ist das Betreuungsgeld ein Schritt in die richtige Richtung. Daher setzt sich die Familien-Partei für ein Landesbetreuungsgeld ein! 24 Monate à 200,- EUR Landesbetreuungsgeld wären hier als Einstieg zu echter Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung zu sehen.

FDP:
Eine Antwort ging nicht ein.

AfD:
Das Leitbild der Familie ist zu schützen und zu fördern. Der Staat hat Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Eltern in freier Wahl über die Gestaltung ihres Familien- und Erwerbsleben entscheiden können. Dazu bedarf es natürlich qualitativ hochwertiger Betreuungsplätze in Kindergärten und Kitas. Aber gleichzeitig muss auch die familiäre Erziehungsleistung insbesondere bei den unter Dreijährigen staatlich anerkannt und gefördert werden – beispielsweise durch die Einführung eines Landesbetreuungsgeldes in entsprechender Höhe. – Dafür wird sich die AfD-Saar einsetzen.

2. „Gleichstellungspolitik“

Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht die gegenwärtige Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, diese diene der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Definition der Bundesregierung: „Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär.“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung)
Tatsächlich wird die Bundesregierung diesem Anspruch selbst nicht gerecht. So werden z.B. Müttern mehrerer Kinder keine vergleichbaren Chancen zur Verwirklichung ihres Lebenskonzepts eröffnet. Als Beispiel sei hier das Elterngeldgesetz genannt: Eltern (meist Mütter), die vor einer weiteren Geburt wegen der Betreuung bereits vorhandener Kleinkinder nicht erwerbstätig waren, also angeblich „nicht gearbeitet“ haben, werden mit dem Mindestbetrag abgespeist. Gleichzeitig erhalten Eltern mit erstem Kind, die vor einer Geburt bei der Erwerbsarbeit nicht eingeschränkt waren, den bis zu 6-fachen Betrag als Elterngeld.
Die Bindung des Elterngeldes an den vorangegangenen Erwerbslohn diskriminiert systematisch auch junge Eltern, z. B. Studierende, die vor der Geburt meist kein oder nur wenig Einkommen haben.

Unsere Fragen:

  • Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen?

CDU:
Die Förderung der Familien ist uns als CDU Saar ein zentrales Anliegen, dafür setzen wir uns seit vielen Jahren ein und beteiligen uns auch im Rahmen der Möglichkeiten auf Bundesebene an den Diskussionen und möglichen Lösungsansätzen.

SPD:
Die SPD Saar setzt sich seit über 150 Jahren für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Dazu gehört das Frauenwahlrecht genauso wie die Aufhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenteilung in der Ehe als auch bis heute die gleiche Bezahlung von Frau und Mann für gleichwertige Arbeit. Auf diesem Weg der Gleichberechtigung wurden mit Unterstützung der
SPD Saar schon viele Schritte gegangen, das Ziel aber immer noch nicht erreicht.
Im Rahmen einer gerechten Gleichstellungpolitik ist zu beachten, dass der Anspruch und die Berechnung des Elterngeldes für Frauen und Männer gleich sind. Dies ist erfüllt. In der Praxis ergeben sich deswegen Unterschiede, da Frauen immer noch weit häufiger und deutlich länger Elterngeld beantragen als Männer.
Ziel des Elterngeldes ist es, für Eltern, die nicht sofort nach den Mutterschutzfristen erneut eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können oder wollen, in einem gewissen Rahmen finanzielle Einbußen auszugleichen. Diese Sicherung des Lebensstandards ist jedoch immer nur relativ zur vorangehenden Einkommenssituation zu bestimmen. Diese Entgeltersatzleistung ermöglicht es erst vielen Familien, insbesondere aber solchen, in denen beide Partner berufstätig sind, sich für Kinder zu entscheiden.
Die SPD Saar ist der Überzeugung, dass nicht nur Erwerbsarbeit Arbeit ist. Betreuung und Pflege von Kindern oder Angehörigen sind ein 24-Stunden Job, ohne Urlaub und Feierabend, der psychisch und physisch hoch belastend sein kann. Wir setzen uns deshalb für eine Besserstellung von Pflege- und Erziehungszeiten, zum Beispiel im Rahmen des Rentensystems, ein.

Linke:
DIE LINKE. kritisiert ebenfalls, dass die derzeitige Form des Elterngeldes Gutverdienende begünstigt und Erwerbslose, Studierende und BezieherInnen niedriger Einkommen benachteiligt. Denn wenn ein beantragendes Elternteil in dem Bemessungszeitraum nicht berufstätig war oder nur sehr wenig verdiente, werden nur 300 Euro monatlich Elterngeld gezahlt. Dieser Betrag deckt bei weitem nicht alle Kosten ab, die für eine gesunde Ernährung, für Kleidung, Spielsachen und Dinge des täglichen Gebrauchs benötigt werden. DIE LINKE. ist daher der Auffassung, dass eine Anhebung auf 450 Euro ein erster Schritt wäre, um der zunehmenden Armut von Kindern und durch Kinder etwas entgegen zu setzen und die Benachteiligung ein Stück weit aufzuheben.

Piraten:
Siehe nächste Frage

Grüne:
Wir plädieren dafür, dass jedes Kind von Anfang an dieselben Chancen hat, unabhängig von seiner Herkunft oder der finanziellen Lage seiner Eltern. Insbesondere Kinderarmut ist ein Thema, dem sich die Politik zuvorderst widmen sollte. Für uns wäre die Einführung einer Kindergrundsicherung, die jeder Familie die gleiche Unterstützung zukommen lässt, ein fähiges Instrument, das Ungleichheiten abschaffen würde und gerade finanziell schlechter gestellten Eltern oder Alleinerziehenden zu Gute käme.

Familie:
2 Aspekte gilt es in Sachen Gleichstellungspolitik zu beleuchten:
1) Aus Sicht der Familien-Partei sind Mann und Frau nicht gleich. Denken wir einfach an Biologie, an Interessen, die sich in Berufsbildern auch heute niederschlagen und an unterschiedliche Vorstellungen über Lebensentwürfe, die sich in den jeweiligen Gruppen schon nicht homogen abbilden lassen. Ihre Ungleichheit, also ihre unterschiedlichen Absichten, Planungen, Talente und Entwürfe sollten aber als gleich berechtigt anerkannt werden.
Eine übergestülpte Gleichstellung, wie wir sie erleben, wird dem nicht gerecht! Eine Gleichstellung von Mann und Frau klingt zunächst auch gut. In der Praxis gemeint ist damit aber gleiche Teilhabe am Erwerbsleben. Dies unterstellt, dass alle Lebensentwürfe das Erwerbsleben als das alleinig selig und glücklich machende im Leben ansehen. Wir reden also über eine Fortsetzung einer gesellschaftlichen Entwicklung, die die Erwerbsarbeit überbewertet und Erziehungsarbeit unterbewertet. Hier tritt die Familien-Partei für gleichberechtigte Lebensentwürfe statt einfacher Gleichstellung in der Teilhabe am Erwerbsleben ein. Denn Erziehungsarbeit ist etwas wert! Die Dienstleistung am Kind ins Bruttoinlandsprodukt eingerechnet, würde schon seit den 70er Jahren aufgrund der schrumpfenden Zahlen zeigen: Es läuft was schief in Deutschland. Auf unseren Ansatz eines Erziehungsgehaltes weisen wir nochmals sehr deutlich hin. Nachzulesen auf www.familien-partei-saarland.de. Wer mehr Kinder hat, soll natürlich auch mehr Erziehungsgehalt bekommen, allerdings mit einer Deckelung nach oben.

2) Das Elterngeldgesetz in seinem realen Existieren ist nach Auffassung der Familien-Partei verfassungswidrig. Die Ausgestaltung des Gesetzes bewertet die Erziehungsleistung unterschiedlich. Der Grund liegt darin, dass Elterngeld, wie z.B. auch Krankengeld oder Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung betrachtet wird und sich in der Höhe am Erwerbseinkommen orientiert. Aus dem Erwerbsleben kommend sind für das erste Kind bis 1800,- EUR pro Monat an Elterngeld drin. Aus der Betreuung eigener Kinder, also ohne Erwerbseinkommen kommend, wird man mit dem Mindestsatz von 300,- EUR beglückt. Die Erziehungsleistung wird also unterschiedlich entlohnt. Das ist nicht schön und schon gar nicht gerecht. Dies verstößt nach Auffassung der Familien-Partei gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3, Abs. 1 GG. Auch Art 6 GG führt die Familien-Partei an. Familie steht unter besonderem Schutz des Staates. Wenn mit steigender Kinderzahl durch ein steuerfinanziertes Elterngeld der Schutz für weitere Kinder sinkt (geringeres Elterngeld), wird unseres Erachtens die Schutzfunktion nicht erfüllt.

Familie ist das Armutsrisiko Nr. 1. Besserverdienende und Elterngeldbezieher des ersten Kindes profitieren von der derzeitigen Regelung. Die Ausgestaltung des Elterngeldes bedarf der Reform, um gegenzusteuern.

AfD:
Siehe nächste Frage

Frage:

  • Inwiefern wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die vom Grundgesetz her gebotene Gleichstellung aller Eltern bei der finanziellen Förderung der Kinderbetreuung beachtet wird, unabhängig davon, ob diese durch die Eltern oder in Betreuungseinrichtungen erfolgt?

CDU:
Siehe vorige Frage

SPD:
Siehe vorige Frage

Linke:
Im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Gleichstellung aller Eltern kritisieren wir insbesondere die faktische Abschaffung des Elterngeldes für Hartz-IV-Beziehende durch die komplette Anrechnung der Leistungen auf das Arbeitslosengeld II. Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Problems der Kinderarmut darf es nicht sein, dass ausgerechnet Hartz-IV-berechtigte Menschen beim Elterngeld leer ausgehen und gegenüber anderen Eltern benachteiligt werden. DIE LINKE. wird sich weiterhin dafür einsetzen, diese Ungerechtigkeit zu beenden.

Piraten:
Zunächst einmal wollen wir uns dafür einsetzen, dass Regenbogenfamilien und Regenbogeneltern genauso gesetzlich anerkannt werden wie andere Familien, sodass auch diese von der Beseitigung der Diskriminierung profitieren können. Eine Zahlung von Elterngeld sollte unabhängiger vom vorherigen Arbeitsentgelt gemacht werden. Unser längerfristiger Ansatz ist das BGE, das „bedingungslose Grundeinkommen“ bei dem auch Kinder einbezogen werden müssen. Schließlich sind auch Kinder ein Teil der Gesellschaft. Das würde das Elterngeld überflüssig machen.

Grüne:
Siehe vorige Frage

Familie:
Die Familien-Partei setzt sich für eine Gleichberechtigung der Lebensentwürfe und damit einer Gleichstellung eines Lebens in Erwerbsarbeit mit einem Leben in Erziehungsarbeit ein. Damit geht die Forderung nach Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung einher.
Eine Hauptforderung der Familien-Partei und Stellgröße für diese Gleichstellung ist das Erziehungsgehalt oder auch Familienlohn bezeichnet. Es handelt sich um eine Geldleistung für Familien als Lohn für die Erziehungsleistung. Im Leistungsbezug kann es als Gehalt für die eigene Leistung genutzt werden oder eingesetzt werden für den Aufwand einer Fremdbetreuung. Das Erziehungsgehalt packt die Probleme, Ineffizienzen, Ungerechtigkeiten und staatliche Beteiligung an der Erziehungsleistung an der Wurzel. Diese Lösungsorientierung ausgehend von Ursache und Wirkung ist natürlich kein Selbstzweck. Jede Menge Folgenutzen wird generiert.

Stichwort: Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung
Die Familien-Partei möchte keinen Lebensentwurf vorschreiben, aber die Wahlmöglichkeit lassen. Wir erachten eine familienfreundliche Gesellschaft als viel bessere Grundlage einer sozialen Gesellschaft.
In die Gedanken der Wahlfreiheit einbetten und mitberücksichtigen sollte man die tatsächlichen Kosten öffentlicher Betreuung bzw. der Betreuung durch z.B. Tagesmütter. Die Dienstleistung der Kinderbetreuung verdient in der werthaltigen Darstellung die echten Kosten. Dies ist transparenter, umgeht die versteckte, staatliche Subventionierung von Kitabeiträgen und lässt die Chance faire Gehälter zu zahlen.

Stichwort: Kindeswohl
Im Zuge der Wahlfreiheit wendet sich der Blick mehr in Richtung Kind. Zwei Aussagen wagen wir zu behaupten sind grundsätzlich falsch. Sowohl die Aussage: Kinder entwickeln sich in Krippen schlechter als auch die Aussage: Der Aufbau des Urvertrauens bedarf in den ersten 3 Lebensjahren ausschließlich eine starke Beziehung von betreuendem Elternteil zum Kind. Es wird aus Sicht des Kindes einfach darauf ankommen. Auch Kinder sind Individuen und entwickeln sich unterschiedlich. Mit dem Erziehungsgehalt wird der Druck genommen und die Möglichkeit gegeben stärker aus Sicht des Kindes zu entscheiden.

Stichwort: Elternstress
Auch die jüngste Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zeigt einmal mehr. Eltern sind in der heutigen Gesellschaft so gestresst wie nie zuvor. Eltern sind Manager kleiner Familienbetriebe und für uns auch ganz klar wichtige Leistungsträger der Gesellschaft. Auch hier schafft das Erziehungsgehalt die Möglichkeit der Abhilfe. Es lässt Spielräume für weniger Stress im Leben.

Stichwort: Sozialversicherung
Ein letzter Vorteil in der Konzeption. Statt irgendeinen Minijob anzunehmen / annehmen zu müssen, der keinen Absicherungscharakter in der Rentenversicherung bringt, ist das Erziehungsgehalt mit Sozialversicherungspflicht ausgestaltet und damit mit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. In der Wirkung und Behandlung ist es einem normalen Erwerbseinkommen gleichgestellt, was in der Anrechnung auf die Rente nicht nur Anwartschaften, sondern echte Rentenpunkte bringt. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

FDP:
Eine Antwort ging nicht ein.

AfD:
Familien sind finanziell zu entlasten. Die AfD setzt sich für die Einführung des Familiensplittings ein, sodass der Steuertarif der Kinderzahl angepasst und der sozialen Lage der Familie gerecht wird. Die Erziehungsleistung muss bei den Steuern berücksichtigt werden und zu einer Entlastung des Familieneinkommens führen. Die Forderung nach Einführung eines Familiensplittings ist die Forderung nach Gerechtigkeit für Familien, die laut Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen.

3. Rentenrecht

Unser bestehendes Rentenrecht hat den familiären Generationenvertrag (Eltern versorgen ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) zerstört. Stattdessen wurde die Wertschöpfung aus der Erziehungsarbeit an Erwerbsarbeit gebunden, so dass Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder in der Regel weniger erwerbstätig sein können – wirtschaftlich gesehen – von ihren Kindern weniger profitieren als kinderlose Rentner/innen. Dieser Umstand wurde im 5. Familienbericht (1994) als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ bezeichnet, ohne dass seitdem eine Korrektur erfolgt ist.

Unsere Frage:

  • Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird?

CDU:
Auch diese Thematik steht auf der Agenda der Bundes-CDU. Die CDU tritt für mehr Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung ein und will den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen angemessen berücksichtigen. Unterschiedlich je nach Sicherungssystem geschieht dies bereits heute auf der Beitrags- und Leistungsseite. Wir wollen sicherstellen, dass Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem sie auf finanzielle Spielräume am meisten angewiesen sind, auch auf der Beitragsseite angemessen entlastet werden.

SPD:
Unser Rentensystem ist eine der größten Errungenschaften des Sozialstaates. Die Rente muss den Lebensstandard sichern und vor Altersarmut schützen. Mit einer Gerechtigkeitsrente nach Mindesteinkommen wollen wir die Lebensleistung der Menschen neu und gerecht bewerten. Dies ergänzen wir durch eine Mindestrente für langjährige Versicherte mit mindestens dreißig Beitrags- bzw. vierzig Versicherungsjahren. Die Renten von Frauen müssen wir zusätzlich stärken, indem wir gesellschaftlich wertvolle Tätigkeiten besser anerkennen.

Linke:
Die enge Kopplung der Alterssicherung an die individuell erzielten Löhne benachteiligt diejenigen, die familiale Leistungen erbringen. Es ist ungerecht, wenn die Versorgung im Alter einerseits auf Kindern aufbaut, andererseits aber diejenigen, die welche bekommen und erziehen, mit einer niedrigen Rente bestraft. DIE LINKE. tritt seit Jahren dafür ein, Elemente des Solidarausgleichs in der gesetzlichen Rente auszubauen, damit Phasen der Erwerbslosigkeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder niedrigen Löhnen nicht in die Altersarmut führen. So sollen unabhängig vom Geburtsjahr und dem Geburtsort des Kindes Müttern (oder Vätern) drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente angerechnet werden und zwar in der gleichen Höhe für im Osten wie im Westen geborene Kinder.
Neben einer verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten fordern wir eine solidarische Mindestrente. Sie würde die prinzipielle Kopplung zwischen Erwerbsarbeit und sozialer Sicherheit nicht aufgeben, aber im unteren Einkommensbereich durch bedarfsorientierte Leistungen ergänzen. Dabei muss weiterhin am Prinzip festgehalten werden, dass die Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen der Rentenversicherung vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sind. Dies gilt insbesondere für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Das ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Piraten:
Unser Ansatz ist auch hier das BGE, das „bedingungslose Grundeinkommen“. Das würde diese Ungleichbehandlung schon weitgehend beseitigen und für Gerechtigkeit sorgen. Die Einbeziehung von Erziehungszeiten in die Berechnung von Alterseinkommen halten wir für sinnvoll, weil auch Erziehungszeiten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft darstellen.

Grüne:
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Arbeit innerhalb der Familie, also die Erziehungsarbeit und Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger, keine „Arbeit zweiter Klasse“. Gerade der Erziehung, Betreuung und Förderung unserer Kinder muss in der Gesellschaft ein höherer Stellenwert beigemessen werden, als dies aktuell der Fall ist und als der Erwerbsarbeit ebenbürtig anerkannt werden. Dementsprechend muss sich unserer Meinung nach auch unsere ganze Gesellschaft angemessen an den Kosten für das Konzept „Familie“ beteiligen. Auch deswegen plädieren wir für die Einführung einer Kindergrundsicherung (siehe oben).
Im Übrigen geht es uns mittelfristig um eine schrittweise Abschaffung der Kita-Gebühren, damit Kindern frühzeitig der Weg zu Bildung und sozialem Umgang eröffnet wird sowie Eltern die Möglichkeit gegeben wird, ihrem Beruf weiter nachzugehen.

Familie:
Die Beitragszahler sollen keine signifikant steigenden Beiträge zahlen und die Rentner sollen keine Einschnitte in der Rentenleistung erfahren. Klingt schön? Ist es aber nicht. Der demographische Wandel ist einfach da. Er ist Fakt. Ergebnis jahrzehntelanger, falscher Familien-Politik! Die Löcher, die in der Rentenkasse durch dieses Konzept zwangsläufig entstehen werden, werden durch Steuern gegenfinanziert. Gerecht? Nö! Das Rentenproblem wird einfach auf die nachfolgende Generation abgewälzt! Darunter leidet die junge, erwerbstätige Generation, ebenso wie Familien in besonderem Maße.
Die heutigen Rentenauszahlungen werden finanziert von den heute Erwerbstätigen. Die eigene Rente stärken diese Erwerbstätigen nicht durch Zahlen von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung sondern durch das Aufziehen von Kindern! Dem muss ein Konzept gerecht werden, wenn ich die Sozialversicherung nicht perspektivisch aufgeben möchte.
Die Familien-Partei sieht einen anderen Lösungsweg. Mit Beiträgen in die breiter zu verstehende „Rentenversicherung“ muss ich also Familien bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen, damit künftig genügend Beitragszahler da sind. Nennen wir es Erziehungsgehalt.
Ferner brauchen wir in der Rentenbemessung eine Familienkomponente. Dies heißt, wer Kinder erzogen hat, muss aus der Rentenversicherung mehr erhalten als derjenige, der keine Kinder erzogen hat. An dieser Stelle muss sich die jahrzehntelange Erziehungsleistung lohnen! Jahrzehntelange Erziehungsleistung ist finanzieller Invest in diese Gesellschaft und nicht einfach nur Privatsache!

Rentenversicherung so verstanden macht die Kasse natürlich zunächst auch nicht voller – klar. Wie also das Defizit finanzieren?
Kinderlose müssen zu einem zusätzlichen Kapitalaufbau fürs Alter verpflichtet werden. Sie zahlen ein Äquivalent zu den Kosten an Kindererziehung, die sie aufgrund Kinderlosigkeit eben nicht haben. So sähe für die Familien-Partei eine gerechte Rentenreform aus.
Kurzfristig müsste nach Auffassung der Partei auch die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung – wenn nicht ganz abgeschafft, dann aber doch deutlich nach oben angepasst werden. Warum der erste Euro Erwerbseinkommen über der festgelegten Bemessungsgrenze anders behandelt werden soll als die Euro Erwerbseinkommen unterhalb der Bemessungsgrenze erschließt sich nicht.

FDP:
Eine Antwort ging nicht ein.

AfD:
Die Erziehungsleistung ist angemessen auf die Rente anzurechnen unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes. Die Entscheidung der Eltern ihre Kinder zu hause zu erziehen darf nicht gegenüber Erwerbsarbeit benachteiligt werden. Erst dann ist echte Wahlfreiheit gegeben. Von der elterlichen Erziehungsarbeit profitiert die ganze Gesellschaft. Die als Generationenvertrag ausgestaltete Rentenversicherung lässt sich ohne die nachwachsende Generation nicht aufrechterhalten.

4. Ganztagsschulen

Bundesweit wird eine Ausweitung der verpflichtenden Ganztagsschulen diskutiert.

Unsere Fragen:

  • Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen?
  • Wenn ja, wie halten Sie das vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)?

CDU:
Ein flächendeckender Ausbau der Ganztagsschulen macht nur Sinn, wenn eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist. Wir erleben zur Zeit aber viel eher eine sehr starke Nachfrage an Betreuungsplätzen in der Freiwilligen Ganztagsschule. Daher möchten wir bei der Frage der konzeptionellen Ausrichtung der Ganztagsbetreuung den Schulen im Rahmen der Schulautonomie die Entscheidung über ihr lokales Organisationsmodell selbst überlassen und ihren dafür die notwendige Budgetierung zur Verfügung stellen. Grundsätzlich ist es uns wichtig, den Eltern die Wahlfreiheit zu ermöglichen und keine Schulform vorzuschreiben.

SPD:
Die SPD Saar setzt sich für Wahlfreiheit der Eltern ein. Das staatliche Betreuungsangebot muss sowohl dem Wunsch nach einer halbtägigen als auch dem Wunsch nach einer ganztägigen Betreuung gerecht werden und dahingehend ausgebaut werden. Darüber hinaus strebt die SPD Saar Ganztagsschulmodelle an, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Das heißt, statt bloßer Verwahrung sollen Kooperationen, zum Beispiel mit Sportverbänden oder Musikschulen, erfolgen und ein breites Angebot verschiedener Wahl- und Förderkurse angeboten werden.

Linke:
Gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Schulerfolg unabhängig vom Geldbeutel und der Vorbildung der Eltern kann es nur geben, wenn es landesweit mehr echte Ganztagsschulen in allen Schulformen gibt, möglichst wohnortnah, kostenfrei und mit ausreichender Betreuungszeit am Nachmittag. Wir unterstützen deshalb die Forderung nach einem Ausbau verpflichtender Ganztagsschulen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Saarland hier im Ländervergleich noch deutlich zurückliegt. Hier gilt es nachzubessern. Auch immer mehr Eltern wünschen sich für ihre Kinder eine Ganztagsschule mit komplettem Bildungsangebot durch professionelle Lehrer. Dies zeigt auch eine Infratest-Dimap-Umfrage aus dem Jahr 2016, wonach Mütter und Väter mit der Ganztagsschule zufriedener als mit Halbtagsschulen sind und wonach sogar 30 Prozent der Eltern mit Halbtagsschülern bei nochmaliger Entscheidung ihr Kind auf eine Ganztagsschule schicken würden.
Dabei gilt es selbstverständlich im Rahmen der ganztägigen Betreuung ausreichende Entspannungsphasen für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten und Angebote vorzuhalten, die den unterschiedlichen Neigungen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Wir gehen davon aus, dass in diesem Rahmen eine individuelle Förderung ALLER Kinder und Jugendlichen stattfinden kann, wodurch aber selbstverständlich eine weitergehende Förderung außerhalb des Betreuungsangebotes nicht ausgeschlossen ist.

Piraten:
Als Piraten stehen wir für die größtmögliche Freiheit des Individuums. Insofern sind wir für die Wahlfreiheit der Eltern in Bezug auf die Schulform. Eine Ausweitung der verpflichtenden Ganztagsschulen ist sinnvoll, solange dazu ein Bedarf von Seiten der Eltern besteht. Es muss aber immer noch die Möglichkeit bestehen, sich gegen den Ganztag zu entscheiden. Die Förderung der individuellen Bedürfnisse von Kindern muss unabhängig von der Frage, ob verpflichtende Ganztagsschulen ausgeweitet werden oder nicht, diskutiert werden und wir entscheiden uns dabei, Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen und von ihnen gewünschten Förderungen zu ermöglichen.

Grüne:
Der Begriff der verpflichtenden Ganztagsschule ist irreführend. Es geht uns nicht um eine Besuchspflicht dieser Schule, sondern um ein echtes Wahlangebot für die Eltern zwischen einer gebundenen Ganztagsschule und einer Halbtagsschule.
Gebundene Ganztagsschulen haben gegenüber den Halbtagsschulen und den freiwilligen Ganztagsschulen mehr pädagogische Möglichkeiten. Außerdem erleichtern sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur Gewährleistung einer echten Wahlmöglichkeit für die Eltern werden mehrere Schulen in jedem Landkreis mit verpflichtendem Ganztagsunterricht benötigt.

Familie:
Die Bildungslandschaft unterliegt immer mehr Betreuungseinflüssen. Optimale Bedingungen im Schulwesen konkurrieren mit Betreuungserfordernissen der Eltern. Vom Bildungsansatz aus Kindersicht halten wir ein dreigliedriges, durchlässiges Schulsystem als Leitschulform für richtig.
Die Familien-Partei fordert die Rückkehr zu G9! Bildung ist neben der nicht mehr geförderten Kohle unser Rohstoff an der Saar. Die allgemeine Hochschulreife sollte mit einem breiten Wissensstand erreicht werden. Die Familien-Partei steht für Nachhaltigkeit auch im Bildungsbereich. Dies erreicht man nicht mit einem Turbo-Abitur G8 – ob mit oder ohne Lehrplanentrümpelung. Auch musische, soziale, sportliche oder ehrenamtliche Beschäftigung in der außerschulischen Zeit ist wichtig. Dies ist mit G9 besser vereinbar.
Zum gesellschaftlichen Wandel gehört ideologiefrei auch der Ausbau der Gebundenen Ganztagsschule (GGTS). Aus Sicht der betroffenen Kinder lässt die Gebundene Ganztagsschule im Unterschied zur Freiwilligen Ganztagsschule mehr Spielraum zur Optimierung der Lern- und Pauseneinheiten über den Tag und vor allem zur individuellen Entwicklung von Fähigkeiten.
Die GGTS soll das Angebot an Schulformen ergänzen, nicht aber zur Leitschulform werden. Der Bedarf wird zunehmen – auf Kosten des Vereinslebens. Politik muss sich am Bedarf orientieren.

FDP:
Eine Antwort ging nicht ein.

AfD:
Die AfD-Saar lehnt den weiteren Ausbau der verpflichtenden Ganztagsschulen ab.