Europawahl 2014: Wahlprüfstein zur aktuellen Familienpolitik

Unser Verband ist Teil des Bündnisses „Rettet die Familie“, in dem sich Organisationen zusammengeschlossen haben, denen der Erhalt und die Lebensfähigkeit der Familien ein besonderes Anliegen ist.
Zur Wahl ins Europäische Parlament 2014 stellte das Bündnis dreizehn Parteien, die zur Europawahl 2009 angetreten waren und mindestens 0,3 Prozent der Stimmen bekommen hatten, sowie der in 2013 neu gegründeten ‚Alternative für Deutschland‘ eine Frage zu deren familien­politischem Kurs.
Anhand dieses Wahlprüfsteins können sich Interessierte vor der Wahl informieren, welches familienpolitische Engagement von den Parteien zu erwarten ist.

In der Anfrage wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass die Antworten öffentlich gemacht würden für die Mitglieder der Verbände im Bündnis „Rettet die Familie“ und für die Presse.
Um eine übersichtliche Gegenüberstellung aller Positionen zu erlangen, wurden die Befrag­ten gebeten, den Umfang ihrer Antworten auf eine bestimmte Länge zu begrenzen.
Von den vierzehn angeschriebenen Parteien antworteten elf bis zur Drucklegung der Fh.
Die Parteien Tierschutzpartei, Bündnis 21/RRP und PBC reagierten nicht.

Die Reihenfolge des Abdrucks erfolgt nach der Anzahl der erzielten Stimmen bei der Europawahl 2009.

Die Antworten sind auf der Homepage des Bündnisses:http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-europawahl-2014, auf unserer eigenen Homepage (siehe unten) und in unserer Verbandszeitung „Familienarbeit heute“ veröffentlicht.

DIE FRAGE DES BÜNDNISSES „RETTET DIE FAMILIE“
Der Amsterdamer Vertrag (1997) machte die „Gleichstellungspolitik“ zu einem Anliegen der Europäischen Gemeinschaft. Das patriarchalische Denken, das Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen geleistet wurden (Kindererziehung, Krankenpflege) gegenüber der überwiegend von Männern ausgeübten Erwerbs­arbeit diskriminierte, sollte überwunden werden.
Dieses Denken gipfelte in (West-) Deutschland in der Rentengesetzgebung (besonders der Rentenreform 1957). Die bis dahin geltende Bindung der Altersversorgung an die Erziehung von Kindern im Rahmen des familiären Generationenvertrages wurde gelöst. Die Versorgungsansprüche gegenüber der Kindergeneration wurden stattdessen an Erwerbsarbeit gebunden. Die fast ausschließlich von den Frauen erzogenen Kinder wurden verpflichtet, vor allem an Männer und kinderlose Frauen Renten zu zahlen. Mütter gingen weitgehend leer aus, obwohl sie durch ihren Arbeitseinsatz dafür gesorgt haben, dass alle Bürger später Renten erhalten können.
Da der Anteil kinderloser Frauen wuchs und die Väter die Benachteiligung der Mütter mittragen mussten, wandelte sich die Diskriminierung der Frauen immer mehr zu einer solchen der Eltern.

Auf diesem sozialhistorischen Hintergrund wird „Gleichstellungspolitik“ heute in unterschiedlicher, ja gegensätzlicher Weise aufgefasst.
Einerseits wird darunter „Gleichberechtigungspolitik“ verstanden. Jede Tätigkeit, unabhängig davon, ob von Frau oder Mann ausgeübt und unabhängig von ihrer Art, soll allein an ihrem Wert für andere bemessen und honoriert werden. Daraus folgt, dass die Erziehungsleistung der Eltern dann von der Allgemeinheit zu honorieren ist, wenn die Kinder gesetzlich verpflichtet werden, später die Altersversorgung aller Erwerbstätigen zu finanzieren. Dadurch soll sowohl die Diskriminierung der Frauen als auch der Eltern abgebaut werden.

Ein anderes Verständnis von „Gleichstellungspolitik“ hält die Gleichberechtigung der elterlichen Erziehungsleistung nicht für möglich, da sie als minderwertiger angesehen wird als Erwerbsarbeit. Damit wird das patriarchalische Denken verinnerlicht, das eigentlich überwunden werden sollte. Die Diskriminierung der Frauen soll aufgehoben werden, indem sie in möglichst gleichem Umfang wie die Männer erwerbstätig sind. Die Kindererziehung soll weitgehend in staatliche Betreuung überführt werden. Diese „Angleichungspolitik“ räumt dem Staat ein Bevormundungsrecht gegenüber Eltern ein, das ihnen ihre Entscheidungsfreiheit nimmt. Auf diese Weise können aber Mütter und Väter, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, niemals gleichberechtigt werden.

Frage: Wie wird Ihre Partei im Europäischen Parlament den Auftrag zur „Gleichstellungspolitik“ verstehen? Als „Gleichberechtigungspolitik“ oder als „Angleichungspolitik“?

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Hier können Sie das Papier mit dem Wahlprüfstein und den Stellungnahmen der Parteien herunterladen:
WAHLPRÜFSTEIN_Bündnis Rettet die Familie

Zum Lesen/Ausdrucken bitte die 5 Seiten unten einzeln anklicken.

Alle Schreiben der Parteien können in vollem Umfang auf der Homepage des Bündnisses „Rettet die Familie“ nachgelesen werden: http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-europawahl-2014

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