Über die Lufthoheit in der Ehe (Fh 2013/3)

Juristinnenbund fordert Überprüfung der Zugewinngemeinschaft

von Gesa Ebert

Am 22. September wurde ein neuer Bundestag gewählt. Wenn die Gewählten ihre Aussagen zur Bedeutung von Ehe und Kindern ernst nehmen, sollten sie sich erneut – und diesmal ernsthaft – mit der rechtlichen Regelung der Geldangelegenheiten in der Ehe (und der eingetragenen Lebenspartnerschaft) befassen. Nicht nur, weil unser Verband seit Jahrzehnten eine Änderung des Güterrechts einfordert, sondern weil der Deutsche Juristinnenbund (djb) seit einiger Zeit unsere Forderung übernommen hat und sich eingehend damit befasst. Das ist ein Meilenstein in der Frauenpolitik. Auch die Wissenschaft bestätigt den Reformbedarf und arbeitet an einem Konzept.

Vorausgegangen war am 22. Juni 2012 im Logenhaus in Berlin die Fachtagung „Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?“ Dazu eingeladen hatte Eva Maria Welskop-Deffaa, damalige Leiterin der Abteilung Gleichstellung im Bundesfamilienministerium.(1) Ich nahm für den Verband Familienarbeit e.V. daran teil und – um dies vorwegzunehmen – freute mich darüber, wie wertschätzend über die Familienarbeit gesprochen wurde, und dass unsere jahrzehntelange Arbeit für ein partnerschaftliches Ehegüterrecht nun Früchte trägt. Hier ein Versuch, das Wichtigste dieser Tagung festzuhalten, indem ich sowohl aus meinem Mitschrieb als auch aus der umfangreichen Dokumentation zitiere.(2)

Prof. Stephan Meder, Universität Hannover, betrachtete den Istzustand. Er wies auf die Absurdität im deutschen Güterrecht hin, die den Leser/innen unserer Zeitung hinlänglich bekannt ist. Die so genannte Zugewinngemeinschaft (ZGG) – also der gesetzliche Güterstand, in dem alle Ehepaare leben, die keinen extra Vertrag schließen – ist in der bestehenden Ehe de facto eine Gütertrennung: Alles Vermögen bleibt getrennt, nur bei Beendigung der Ehe gibt es gegebenenfalls einen Ausgleich. Diese „Gütertrennung in der Ehe“ gebe es in Europa nur noch in Deutschland und Griechenland. – Er führte aus, dass laut einer aktuellen Studie 93 % der Frauen und 87% der Männer fälschlicherweise der Meinung seien, dass alles, was in der Ehe erworben werde, beiden gleichermaßen gehöre. Dies sollte die Politik aufhorchen lassen, meinte er.

Ein Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (ERG) sei gleichstellungspolitisch relevant und umso dringender, weil heute immer weniger Bereitschaft bestehe, nach der Ehe noch Verantwortung füreinander zu übernehmen. Im Gegensatz zur reinen Gütergemeinschaft, die derzeit als Wahlgüterstand notariell festgelegt werden kann, bleibt bei der ERG das in die Ehe mitgebrachte Vermögen „außen vor“, es bleibt alleiniges Eigentum von Mann oder Frau. Aber alles, was in der Ehe erworben wird, wird sofort gemeinsames Vermögen.

Prof. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungsfachhochschule München / Benediktbeuern, stellte als Projektleiter die zuvor schon angesprochene Studie mit dem Titel „Partnerschaft und Ehe – Entscheidungen im Lebensverlauf. Einstellungen, Motive, Kenntnisse des rechtlichen Rahmens“ näher vor. Die Ergebnisse sind durchweg interessant – und alarmierend. Das Ministerium hat sie in einer 60-seitigen, gut lesbaren Broschüre veröffentlicht.(3) Sie kann jungen Paaren – verheiratet oder nicht – viele Denkanstöße zum Thema Partnerschaft geben.

Nicht Kinder seien als Motiv zur Eheschließung genannt worden, sondern, der Partnerschaft einen festen und rechtlichen Rahmen zu geben. Männer nannten häufig als Heiratsgrund, dass die Partnerschaft dann länger halte, ein „sicherer Hafen“ sei. Bei den Fragen über das Recht in der Ehe kam geballtes Unwissen zu Tage. 28 % der Verheirateten kennen den Begriff Zugewinngemeinschaft / Gesetzlicher Güterstand und meinen zu wissen, was er bedeutet. 36% der Verheirateten haben keine Ahnung. Von den 18- bis 29-Jährigen haben sogar 55% keine Ahnung. Verheiratete gehen mehrheitlich davon aus, dass sie in einer Gütergemeinschaft leben, sie glauben, dass alles Vermögen gemeinsam sei, sogar das in die Ehe eingebrachte. Aber 93% der Verheirateten haben gar keinen Ehevertrag geschlossen, leben also in der ZGG, die ja genau dies nicht beinhaltet. „Nahezu alle bedeutsamen Begriffe im Kontext ‚Ehegüterrecht’ sind einem großen Anteil der Bevölkerung und auch der Verheirateten gänzlich unbekannt“. Das Nichtwissen ziehe sich durch alle Bildungsschichten und sei umso erstaunlicher, weil doch als Ehemotiv der rechtliche Rahmen als wichtig genannt werde.

Die Studie ergab auch dies: „Frauen und Männer glauben, dass sie sich mit der Eheschließung … nicht mehr um Risiken und Folgen kümmern müssen …“ Es zeige sich ein „tief verwurzeltes Grundvertrauen, dass mit der staatlich eingerichteten Institution der Ehe ‚alles’ mit rechten Dingen zugeht und der Staat ein verlässliches Instrumentarium installiert hat.“ – „Wenn sich Ehepartner so bewusst auf den Staat verlassen, dann kann dies als ein Mandat an den Staat begriffen werden, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Prof. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe und seit kurzem Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages e.V., sprach sich dafür aus, der Gesetzgeber solle mehrere Güterstände anbieten: die jetzige ZGG und die neue ERG (letztere als Ersatz für den heutigen Wahlgüterstand der Gütergemeinschaft, der sehr kompliziert und nicht mehr zeitgemäß sei). Der Handlungsbedarf für eine Güterrechts-Reform sei seit der Verkürzung der Unterhaltszahlung nach einer Scheidung (seit 2008) gestiegen. „Durch das Fehlen jeglicher Beteiligung an dem in der Ehe erwirtschafteten Zugewinn wird der in der Hausarbeit und in der Pflege oder Erziehung von Kindern liegende Wert völlig vernachlässigt und letztlich ignoriert. Dieses gravierende Manko der Gütertrennung zeigt sich prinzipiell auch in der Zugewinngemeinschaft, denn der späte Zeitpunkt güterrechtlicher Teilhabe im gesetzlichen Güterstand ist von erheblichem Risiko für denjenigen Partner, der allein oder ganz überwiegend die Familienarbeit übernommen hat (das ist meist immer noch die Ehefrau).“

Prof. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln, betonte, zentraler Maßstab einer ERG sei, dass das Vermögen in der Ehe erworben wurde, dass die Gläubiger nicht benachteiligt würden, und die Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienarbeit. Ihre Kritik an der heutigen ZGG: „Die Familienarbeit bleibt vermögensmäßig ‚wertlos’, der nicht erwerbstätige, Familienarbeit leistende Ehegatte bekommt außer Unterhalt und Taschengeld bis zum Ende der Ehe im schlimmsten Fall nichts. Mögen die Ehegatten sich am Anfang der Ehe auf Augenhöhe gegenüber gestanden … haben, mit der Zeit gewinnt der erwerbstätige Ehegatte die ‚Lufthoheit’. Er kann sämtliche während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte für eigene Projekte investieren, … kostspielige Hobbys pflegen … Der nicht erwerbstätige Ehepartner kann dies nicht, er hat, wenn es hart auf hart kommt, nicht einmal eigenes Geld für eine berufliche Weiterbildung, die ihm beim Scheitern der Ehe die finanzielle Unabhängigkeit und Verantwortungsfähigkeit geben würde, die ihm das neue Unterhaltsrecht sehr bald nach der Scheidung abverlangt.“
Zu den Schwierigkeiten, die der neue Güterstand ERG mit sich bringen könne (Haftung, Schenkungen), sagte sie: „Die werden wir bewältigen, wie wir alles juristisch bewältigen, was wir bewältigen wollen.“

Maitre Edmond Jacoby aus Forbach (Lothringen) berichtete als Notar über die Erfahrungen mit der ERG in Frankreich. Dort leben 80% der Paare in der ERG und 3% in der ZGG. Amüsiert wies er darauf hin, dass in Frankreich die Zugewinngemeinschaft als kompliziert gelte – in Deutschland dagegen die ERG.

Die – wenigen – Kritiker/innen einer Errungenschaftsgemeinschaft bekamen Unterstützung von Dr. Thomas Meyer, Referatsleiter Familien- und Erbrecht im Bundesministerium der Justiz (BMJ). Er bezeichnete die ERG als „gefährlich, zu schwerfällig, zu schwierig“. Gerade erwerbstätige Frauen wollten nicht, dass ihr Einkommen gemeinsam werde. Der Titel der Tagung sei falsch gestellt. Es müsse heißen: Wen interessiert das Güterrecht eigentlich? Von den 37 Millionen Verheirateten sei den meisten das Güterrecht völlig egal. Interessant werde es erst, wenn die Ehe aufgelöst werde. Die Regierung kümmere sich um echte Probleme. Er mache seit über 12 Jahren Ehe- und Güterrecht im BMJ. Er bekäme zu vielen Rechtsfragen haufenweise Post; das Güterrecht gehöre nicht dazu. (Er bekam wenig Beifall – und dann ganz viel Widerspruch in einer heftigen Diskussion.)

Dazu ist zu bemerken: Der Bundesrat hatte im März 2006 zum dritten Mal seit 1999 einen Gesetzentwurf zu den §§ 1360 und 1360a BGB eingebracht, Stichwort „Gläsernes Ehekonto“.(4) Der nicht erwerbstätige Ehegatte sollte einen eindeutigen Auskunftsanspruch über das Einkommen des anderen erhalten. In der Anhörung des Rechtsausschusses am 22.10.2003 forderte nicht nur unser Verband, das Güterrecht grundsätzlich zu reformieren, hin zu einer ERG. Dazu gab es natürlich eine Stellungnahme des BMJ. Dass also in den letzten 12 Jahren zum Güterstand nichts an dieses Ministerium herangetragen worden sei, ist falsch. Schon 1999 trug unser Verband der Justizministerin in Bonn die Forderung nach einem partnerschaftlichen Güterrecht vor.

Prof. Katharina Boele-Woelki berichtete, dass sie an der Universität Utrecht (Niederlande) in den letzten fünf Jahren 26 Güterstände in Europa untersucht haben. Warum die ERG in Deutschland nicht möglich sein soll, sei ihr nicht ersichtlich. Die Wahl der ERG müsse aber einfach erfolgen können, sonst würden Ehegatten davon wenig Gebrauch machen. In den NL werde das derzeit diskutiert. Sie findet Informationen in den Schulen wichtig.

Sonka Gerdes, Bundesfamilienministerium, machte deutlich: Die Reform sei wichtig, auch aus gleichstellungspolitischen Gründen. Wenn die ERG nicht gesetzlicher, sondern nur Wahl-Güterstand werde, dann müsse unbedingt gut aufgeklärt werden (großer Beifall).

Dr. Anne Sanders, Lehrstuhl Dauner-Lieb, Köln, bemerkte, sie finde die Idee, auf dem Standesamt über das Güterrecht zu informieren, sehr interessant.

Prof. Tobias Helms, Universität Marburg, wies darauf hin, dass eine ERG das Machtgefälle in der Ehe nicht grundsätzlich verändern würde, denn die Studie habe ja gezeigt, dass die meisten Paare auch heute meinten, es sei alles gemeinschaftlich.

Rechtsanwältin Dr. Angelika Nake, Deutscher Juristinnenbund, bestätigte u. a. das Unwissen von Paaren über die ZGG und übte heftige Kritik am bestehenden Güterrecht. Ein optimaler Güterstand sei die ZGG nur für eine Minderheit der Ehen, nämlich die ohne Kinder und mit zwei Einkommen. Einen Ehevertrag machten Frauen mit Kindern heute deshalb nicht, weil sie nicht wüssten, dass es nötig sei.

Wir sind Frau Welskop-Deffaa sehr dankbar für ihr großes Engagement für ein partnerschaftliches Güterrecht. Zu unserem Bedauern wurde sie kurz nach dieser Tagung aus ihrem Amt entlassen!

Am 27.09.2013 befasste sich der Juristinnenbund auf seinem Kongress in Leipzig wieder mit dem Güterrecht. Auch diesen Frauen gilt unser großer Dank. Der djb nannte in seinem Forderungskatalog zur Bundestagswahl als erstes eine „Überprüfung des ehelichen Güterrechts“. Denn die Zugewinngemeinschaft sei ausgerichtet auf die Beendigung der Ehe, nicht auf ihren Bestand. „Die Errungenschaftsgemeinschaft kann und sollte Vorbild für Reformüberlegungen sein …“

Fußnoten:
(1) Viele der Teilnehmer/innen waren auch bei der Eherechts-Tagung des Verbandes Familienarbeit e.V. am 27./28.11.2007: „… Und wenn Männer dann nicht mehr heiraten …?“); ebenfalls vom BMFSFJ gefördert. Siehe Familienarbeit heute 1/2008 und 3/2007
Im Bundestag / Paul-Löbe-Haus fand am 29.11.2010 eine weitere Tagung zum Güterrecht statt: „Zeit für Verantwortung im Lebenslauf …“. Dokumentation beim BMFSFJ kostenlos erhältlich, Tel. 0180/5778090, oder www.bmfsfj.de
(2) „Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?“. Brudermüller, Dauner-Lieb, Meder (Hg.), V&R unipress, Göttingen, 2013.
(3) Erhältlich beim BMFSFJ, Tel.-Nr. siehe Fußnote 1. Im Internet herunterzuladen unter http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Partnerschaft-und-Ehe
(4) Siehe Familienarbeit heute 4/1999; 2–4/2003; 1–2/2004; 2/2006

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